Allgemeine Informationen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Bei fast allen Gesetzen finden sich Ansatzpunkte beziehungsweise verpflichtende Bestimmungen, die dem Grundgedanken der Partizipation von Kindern und Jugendlichen Rechnung tragen, zum Beispiel in der UN-Kinderrechtskonvention, im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Baugesetz, im Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg.
Das Kinder- und Jugendbüro unterstützt die Beteiligung junger Menschen in der Stadt Lahr und vertritt ihre Interessen innerhalb der Stadtverwaltung.