Blick auf Hugsweier mit Kirchturm

Dienstleistungen in Hugsweier

PointID Bilderstellung Ortsverwaltung Hugsweier
Bilderstellung OV Hugsweier
Quelle: Aneta Spitzmüller
Die Ortsverwaltung Hugsweier bietet viele Dienstleistungen, wie z. B. die Beantragung von Personalausweis oder Reisepass an.

Zur Beantragung von Dokumenten der Passbehörden sind nur noch Lichtbilder in digitaler Form zulässig. Der Gesetzgeber gibt dabei vor, welche Bilder genutzt werden dürfen.

Gegen eine Gebühr von sechs Euro bietet jetzt auch die Ortsverwaltung Hugsweier Lichtbildaufnahmen an.

Es ist auch möglich den QR-Code eines Fotografen zu verwenden. Mitgebrachte Lichtbilder in Papierform oder selbst erstellte Dateien auf Speichermedien dürfen nicht mehr akzeptiert werden.

Sie müssen den Personalausweis persönlich, gerne in der Ortsverwaltung Hugsweier, beantragen und benötigen dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Die Kinder und Jugendlichen, für die die Antragstellung erfolgt, müssen immer persönlich erscheinen, da die zuständige Stelle ihre Identität prüfen muss. Sollte nur ein Sorgeberechtigter die Antragstellung vornehmen, benötigen Sie zusätzlich

  • schriftliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten

Weitere Informationen erhalten Sie hier.


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Alles Wissenswerte zu den Friedhöfen in Lahr und den Stadtteilen sowie Informationen zum Sterbefall und Bestattungs- und Grabarten finden Sie unter "Stadt und Verwaltung" - Behörden, Beratungsstellen, Kliniken + Ärzte, Kirchen, Friedhöfe

Die Stadt Lahr als sportfreundliche Stadt verfügt über ein umfassendes Angebot an unterschiedlichsten Sportstätten, die von der Stadt und von Vereinen betrieben werden.

Die Sportstätten der Stadt Lahr werden nach Maßgabe der Sportförderungsrichtlinien vergeben. Ansprechpartner für die Vergabe von Hallen in den Lahrer Stadtteilen ist die jeweilige Ortsverwaltung.

Für Renten- und Pensionsansprüche aus dem Ausland wird häufig eine sog. Lebensbescheinigung benötigt. Eine Lebensbescheinigung bestätigt, dass die betroffene Person gemeldet ist und noch am Leben ist.

Beantragung der Lebensbescheinigung:
Persönlich mit Ausweisdokument oder durch schriftlich bevollmächtigte Person mit beiden Ausweisdokumenten.


Erforderliche Unterlagen: Bitte bringen Sie den von der Rentenstelle übersandten Vordruck mit.
Gebühren: Lebensbescheinigungen für Renten- und Pensionsansprüche sind gebührenfrei.

In allen Lahrer Stadtteilen gibt es örtliche Mitteilungsblätter. In diesen finden Sie aktuelle Informationen der Stadt- und Ortsverwaltungen, sonstiger Behörden, der örtlichen Vereine und vieles mehr. Gegen eine geringe Gebühr erhalten Sie das Mitteilungsblatt wöchentlich in Ihren Briefkasten. Nähere Informationen zum Bezug erhalten Sie bei Ihrer Ortsverwaltung.

Bei der Stadt Lahr erhalten Sie gelbe Säcke sowie rote Zusatzsäcke (50 Liter) für Ihren Hausmüll.

Gebühren:

Gelbe Säcke sind gratis.
Rote Müllsäcke kosten 4,60 Euro pro Stück.