Blick auf Hugsweier mit Kirchturm

Dienstleistungen in Hugsweier

PointID Bilderstellung Ortsverwaltung Hugsweier
Bilderstellung OV Hugsweier
Quelle: Aneta Spitzmüller
Die Ortsverwaltung Hugsweier bietet viele Dienstleistungen, wie z. B. die Beantragung von Personalausweis oder Reisepass an. Weitere Informationen zu Dienstleistungen von A -Z finden Sie untenstehend im Überblick.

Zur Beantragung von Dokumenten der Passbehörden sind nur noch Lichtbilder in digitaler Form zulässig. Der Gesetzgeber gibt dabei vor, welche Bilder genutzt werden dürfen.

Gegen eine Gebühr von sechs Euro bietet jetzt auch die Ortsverwaltung Hugsweier Lichtbildaufnahmen an.

Es ist auch möglich den QR-Code eines Fotografen zu verwenden. Mitgebrachte Lichtbilder in Papierform oder selbst erstellte Dateien auf Speichermedien dürfen nicht mehr akzeptiert werden.

Sie müssen den Personalausweis persönlich, gerne in der Ortsverwaltung Hugsweier, beantragen und benötigen dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Die Kinder und Jugendlichen, für die die Antragstellung erfolgt, müssen immer persönlich erscheinen, da die zuständige Stelle ihre Identität prüfen muss. Sollte nur ein Sorgeberechtigter die Antragstellung vornehmen, benötigen Sie zusätzlich

  • schriftliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Dienstleistungen von A - M

Einen Abfallkalender für die Kernstadt erhalten Sie beim Bürgerbüro, einen Abfallkalender für einen Stadtteil bei der jeweiligen Ortsverwaltung. Den Abfallkalender 2026 erhalten Sie auch hier als Download:

Auch auf der Ortsverwaltung Hugsweier können Sie Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative amtlich beglaubigen lassen. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen. Dies können Sie auch auf der Ortsverwaltung Hugsweier vornehmen. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen. Das ist zum Beispiel dann möglich, wenn Sie erheblich in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind und sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können. Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen. Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht dient beispielsweise zur Vorlage bei Banken oder Behörden. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Haben Sie ein Anliegen an die Ortsverwaltung, an die Ortsvorsteher oder Sie möchten einen Verbesserungsvorschlag machen, Sie sind mit etwas unzufrieden und dies betrifft den Stadtteil Hugsweier? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die Ortsverwaltung Hugsweier. Wir nehmen dort Ihr Anliegen auf und versuchen ggf. direkt, Ihnen behilflich zu sein oder leiten das Anliegen an die zuständige Fachabteilung weiter, bei der Ihr Anliegen bearbeitet wird.

Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen. Diesen können Sie bei der Ortsverwaltung Hugsweier beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Der Hugsweierer Friedhof liegt zwischen der Rheintalbahnlinie und dem Ort. Die in den 1970er-Jahren erbaute Einsegnungshalle liegt inmitten der etwa 5000 Quadratmeter großen Anlage. Lindenbäume und die umgebenden Mauern aus heimischem Sandstein geben dem Ort die notwendige Würde.

Seit 2009 ist eine alte, markante Grabstätte von der städtischen Friedhofgärtnerei neu gestaltet und als Urnensammelgrabstätte angelegt. Damit ist auch in Hugsweier eine sogenannte "halbanonyme" Bestattungsform mit Sicherstellung der anschließenden Grabpflege möglich. Als weitere Möglichkeit gibt es die Baumbestattung oder ein gärtnergepflegtes Grabfeld für Urnen- oder Erdbestattungen.

Für nähere Auskunft steht die Ortsverwaltung zur Verfügung.

Alles Wissenswerte zu den Friedhöfen in Lahr und den Stadtteilen sowie Informationen zum Sterbefall und Bestattungs- und Grabarten finden Sie unter "Stadt und Verwaltung" - Behörden, Beratungsstellen, Kliniken + Ärzte, Kirchen, Friedhöfe

Ein Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob die in ihm bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Bei der Ortsverwaltung Hugsweier können Sie diese beantragen.

Zum einfachen Führungszeugnis erhalten Sie hier die näheren Informationen.

Nähere Informationen zum erweiterten Führungszeugnis erhalten Sie hier.

Die Ortsverwaltung Hugsweier fungiert auch als Fundbüro. Sie ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt. Wenn Sie etwas gefunden haben, können Sie das auf der Ortsverwaltung abgeben. Wenn Sie etwas suchen, können Sie auf der Ortsverwaltung gerne anfragen. Vielleicht können wir Ihnen weiterhelfen.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Die Ortsverwaltung Hugsweier ist Ansprechpartner für die Anmietung der Schutterlindenberghalle und das Sportheim (im Foyer der Halle).

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Zusätzlich benötigen Sie eine Kopie des Haustierausweises und bei Mischlingshunden ein Lichtbild. Sie erhalten es bei Ihrer Ortsverwaltung Hugsweier oder zum Download hier, sowie weitere Informationen.

Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.
Kostenlos sind zum Beispiel:

  • Schloss Heidelberg Staatsgalerie
  • Stuttgart Archäologisches
  • Landesmuseum Konstanz Technoseum in Mannheim
  • Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)

Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters über die Öffnungszeiten und weiteren Bedingungen.

Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)
  • bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
  • bei Bürgergeld beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug
  • Leistungsbescheid bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument.

Kosten:
keine

Zuständig:
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes
> Ortsverwaltung Hugsweier oder Bürgerbüro Stadt Lahr

Für Renten- und Pensionsansprüche aus dem Ausland wird häufig eine sog. Lebensbescheinigung benötigt. Eine Lebensbescheinigung bestätigt, dass die betroffene Person gemeldet ist und noch am Leben ist.

Beantragung der Lebensbescheinigung:
Persönlich mit Ausweisdokument oder durch schriftlich bevollmächtigte Person mit beiden Ausweisdokumenten.

Erforderliche Unterlagen:
Bitte bringen Sie den von der Rentenstelle übersandten Vordruck mit.

Gebühren:
Lebensbescheinigungen für Renten- und Pensionsansprüche sind gebührenfrei.

Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.
Auf der Ortsverwaltung Hugsweier können Sie eine Meldebescheinigung beantragen.
Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad und
  • derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person.
  • Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Zur einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie nähere Informationen hier.

Die erweiterte Melderegisterauskunft gibt neben Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift Auskunft über:

  • Tag und Ort der Geburt (bei Geburt im Ausland auch den Staat)
  • frühere Namen Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften Tag des Ein- und Auszuges
  • Name und Anschrift der gesetzlichen Vertretung
  • Name und Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin und
  • Sterbetag und -ort (wenn im Ausland auch den Staat)

Nähere Informationen zur erweiterten Melderegisterauskunft erhalten Sie hier.

In allen Lahrer Stadtteilen gibt es örtliche Mitteilungsblätter. In diesen finden Sie aktuelle Informationen der Stadt- und Ortsverwaltungen, sonstiger Behörden, der örtlichen Vereine und vieles mehr.

Hier finden Sie die Mitteilungsblätter der vergangenen Jahren.

Die Mitteilungsblätter des laufenden Jahres finden Sie hier.

Gegen eine geringe Gebühr erhalten Sie das Mitteilungsblatt wöchentlich in Ihren Briefkasten. Nähere Informationen zum Bezug erhalten Sie hier oder Sie können sich den Bestellschein für das Mitteilungsblatt Hugsweier/Kippenheimweiler/Langenwinkel hier downloaden und ausgefüllt an die Ortsverwaltung Hugsweier senden. Wir leiten gerne für Sie den Bestellschein weiter.

Bei der Ortsverwaltung Hugsweier erhalten Sie gelbe Säcke sowie rote Zusatzsäcke (50 Liter) für Ihren Hausmüll.
Gebühren: Gelbe Säcke sind gratis. Rote Müllsäcke kosten 4,60 Euro pro Stück.

Dienstleistungen Personalausweis und Reispass

Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren müssen einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen, wenn Sie der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten, ohne der Meldepflicht zu unterliegen.

Bei einem Grenzübertritt muss jede Person - unabhängig von ihrem Alter - ebenfalls einen Identitätsnachweis mit sich führen. Innerhalb des Schengenraums genügt hierfür in der Regel der Personalausweis. Bei Reisen außerhalb des Schengenraums ist meist ein Reisepass notwendig.

Darüber hinaus können Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises auch im Internet oder an Automaten und Bürgerterminals eindeutig ausweisen.

Bei einem Umzug müssen Sie die Anschrift auf dem Personalausweis und im Chip des Personalausweises aktualisieren lassen. Dabei bringt die Personalausweisbehörde die neue Anschrift auf einem Adressaufkleber auf der Rückseite des Ausweises an und ändert die Anschrift auf dem Chip des Personalausweises.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert?

Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellst möglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen. Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Haben Sie Ihren Namen nach der Scheidung geändert?

Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellstmöglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen. Ein Personalausweis mit alten Namen ist ungültig.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Haben Sie Ihren Personalausweis verloren?

Dann sind Sie verpflichtet, dies der Personalausweisbehörde (Ortsverwaltung oder Bürgerbüro) schnellstmöglich mitzuteilen. Sie müssen die Personalausweisbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, Ihren Ausweis ständig mit sich zu führen.

In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion. Bei einem Grenzübertritt muss jede Person - unabhängig von ihrem Alter - ebenfalls einen Identitätsnachweis mit sich führen. Innerhalb des Schengenraums genügt hierfür in der Regel der Personalausweis.
Bei Reisen außerhalb des Schengenraums ist meist ein Reisepass notwendig. Darüber hinaus können Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises auch im Internet oder an Automaten und Bürgerterminals eindeutig ausweisen.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Hat sich nach der Eheschließung/eingetragenen Lebensgemeinschaft Ihr Name geändert?

Dann müssen Sie Ihren Reisepass unverzüglich der Passbehörde vorlegen. Ein Reisepass mit altem Namen ist ungültig.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Haben Sie Ihren Namen nach der Scheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft geändert?

 Dann müssen Sie Ihren Reisepass schnellst möglich der Passbehörde vorlegen. Denn ein Reisepass mit altem Namen ist ungültig.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Für Deutsche gilt Ausweispflicht. Diese können Sie durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen. Im Reisepass wird nur der Wohnort angegeben. Nach einem Umzug in eine andere Gemeinde müssen Sie den Wohnort in Ihrem Reisepass aktualisieren lassen. Dabei wird der bisherige Wohnort auf Seite 1 des Reisepasses gestrichen und berichtigt. Die Passbehörde kann auch durch einen bestimmten Aufkleber den Wohnort auf einer Seite für amtliche Vermerke ändern.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Haben Sie Ihren Reisepass verloren?

Dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Passbehörde schnellst möglich mitzuteilen. Sie müssen die Passbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Dasselbe gilt für den Kinderreisepass.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument.

In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion. Bei einem Grenzübertritt muss jede Person - unabhängig von ihrem Alter - ebenfalls einen Identitätsnachweis mit sich führen. Innerhalb des Schengenraums genügt hierfür in der Regel der Personalausweis.
Bei Reisen außerhalb des Schengenraums ist meist ein Reisepass notwendig.

Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Alter und Reiseziel sind das:

  • Kinderreisepass Reisepass
  • Personalausweis als Passersatz

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Dienstleistungen S - Z

Die Steueridentifikationsnummer identifiziert Sie im Besteuerungsverfahren.

Durch die Nummer können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig zugeordnet werden.

Die Steueridentifikationsnummer ist eine "nichtsprechende Nummer". Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.

Jedes neugeborene Kind sowie jede neue Bürgerin und jeder neue Bürger bekommt bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.

Wenn Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland oder für Ihr neugeborenes Kind noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben, können Sie dem Bundeszentralamt für Steuern Ihre persönlichen Daten mitteilen. Es wird sich dann mit der Meldebehörde in Verbindung setzen und Ihnen die Steueridentifikationsnummer zusenden.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Die steuerliche Identifikationsnummer erhalten Sie per Post an Ihre Meldeanschrift. Eine Mitteilung per Telefon oder E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie

  • ins Ausland umziehen oder
  • eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie hier.